Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Parteien und Gegenstand des Abonnementsvertrages
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln den Bezug zwischen der von Swiss Sport TV betriebenen WebTV-Plattform swissskate.tv und den für das Angebot bezahlenden Zuschauern (Kunden).
1.2 Der Empfang der kostenpflichtigen Inhalte darf nur mittels des persönlichen und von swissskate.tv zur Verfügung gestellten Logins erfolgen. Der Einzelkauf bzw. das Abonnement berechtigt nur zum Empfang des kostenpflichtigen swissskate.tv Programmangebotes zum eigenen privaten Gebrauch. Jegliche Weiterverbreitung der Login-Informationen oder vom kostenpflichtigen Inhalt sind vom Benutzer zu verhindern.
2. Änderung des Programmangebotes
2.1 Über den Umfang des swissskate.tv Programmangebotes gibt die Website swissskate.tv Auskunft. Die Swiss Sport TV kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.
2.2 Die Swiss Sport TV behält sich vor, das swissskate.tv Programmangebot jederzeit zu ergänzen, zu erweitern, zu verkleinern oder in sonstiger Weise zu verändern.
2.3 Solange der Gesamtcharakter des einzeln gekauften bzw. abonnierten swissskate.tv Programmangebotes erhalten bleibt, begründet dies kein ausserordentliches Kündigungsrecht des Abonnenten. Andernfalls kann der Abonnent den Abonnementsvertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen, d.h. ungeachtet einer noch laufenden Vertragsdauer (Ziffer 12.3, 12.4 und 12.5). Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert.
3. Abonnementsgebühren
3.1 Die Gebühren für das swissskate.tv Programmangebot richten sich nach den jeweils aktuellen, auf swissskate.tv bei den kostenpflichten Inhalten publizierten Preisen. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Gebühren mit seinem Kauf.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren während der gesamten Vertragsdauer entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode im Voraus zu bezahlen. Als Zahlungsmittel werden die gängigen Kreditkarten sowie Twint akzeptiert.
3.3 Bei Zahlungsverzug kann die Swiss Sport TV, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung die Sehberechtigung entziehen und/oder weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen bis zur vollständigen Nacherfüllung durch den Kunden und/oder den Abonnementsvertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt die Swiss Sport TV den Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Gebühren bis zum Ablauf der Vertragsdauer (Ziffer 12.3, 12.4 und 12.5).
3.4 Die Gebühren können von der Swiss Sport TV jederzeit angepasst werden. Gebührenerhöhungen von Abonnementen gibt die Swiss Sport TV dem Abonnenten vorgängig in geeigneter Weise bekannt. Erhöht die Swiss Sport TV die Gebühren so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Abonnenten führen, kann der Abonnent den Abonnementsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert. Gebührenanpassungen infolge Änderung von Steuer- oder Abgabesätzen (z.B. Mehrwertsteuer) gelten nicht als Gebührenerhöhungen und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.
4. Registrierungspauschale
Die Swiss Sport TV erhebt keine Registrierungspauschale.
5. Programmführer
Den Kunden werden die Startzeiten von Inhalten auf der Website im entsprechenden Videoplayer angezeigt. Diese sind auf swissskate.tv abrufbar.
6. Störungen der Sendungen
6.1 Technische Störungen wie Unterbrechungen in Livestreams, Bildstörungen, Internet-Bandbreitenprobleme, Nicht-Verfügbarkeit von Aufzeichnungen o.ä. berechtigen zu keiner Rückerstattung des Kaufpreises, auch nicht teilweise. Der Kaufpreis berechtigt zum Zugriff auf die kostenpflichtigen Seiteninhalte und ist unabhängig von der Funktionalität einzelner Video- oder Livestream-Inhalte. Die Swiss Sport TV ist bestrebt, die Inhalte funktional zu halten, ist jedoch auf technische Voraussetzungen wie z.B. Internetverfügbarkeit angewiesen sowie auf die Zuverlässigkeit der produzierenden Klubs.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher zum Empfang der von ihm gekauften swissskate.tv Sendungen und Abonnemente erforderlichen Endgeräte (PC, Notebook, Tablet, Smartphone, Smart-TV) und Anschlüsse (Festnetz-Internet, Mobilfunk) selbst verantwortlich. Die Swiss Sport TV ist bestrebt, die Inhalte von swissskate.tv auf allen Endgeräten, Plattformen und Browsern zugänglich zu machen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Funktionalität.
7.2 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) des Kunden ist der Swiss Sport TV unverzüglich mitzuteilen. Wünscht der Kunde eine Änderung des von ihm bei Vertragsschluss gewählten Zahlungsmittels (einschliesslich des Wechsels einer vom Kunden bei Vertragsschluss angegebenen Kreditkarte) hat der Abonnent die Swiss Sport TV davon rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.
8. Haftung Swiss Sport TV
8.1 Die Swiss Sport TV haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden durch die Benutzung von swissskate.tv an ihm gehörenden Geräten oder sonstigen Gegenständen entstehen. Die Swiss Sport TV haftet auch nicht dafür, dass die verwendeten Geräte nicht miteinander kompatibel sind. Jegliche Haftung der Swiss Sport TV für den möglichen Verlust bzw. die Löschung von Daten, insbesondere auch im Rahmen der Aktualisierung von Software, welche die Swiss Sport TV jederzeit kostenlos vornehmen kann, ist ausgeschlossen.
8.2 Die Swiss Sport TV ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen der swissskate.tv Plattform aufgrund von höherer Gewalt sowie für andere Umstände, die nicht dem Einflussbereich der Swiss Sport TV unterliegen, wie Handlungen oder Unterlassungen der Fernmeldedienstanbieter, von Stromversorgern, von Rechenzentren und anderen dritten Dienstleistungsanbietern. Die Swiss Sport TV haftet insbesondere auch nicht für Störungen, Unterbrüche, Benutzereinschränkungen oder für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte.
9. Urheberrechte
Das Mitschneiden von Sendungen auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Abonnenten (Familie, Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte des swissskate.tv Programmangebotes oder Teile davon öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen, z.B. durch den Upload in sog. Peer-to-Peer Netzwerke, und/oder kommerziell zu nutzen. Die Weiterverbreitung und/oder der Empfang des kostenpflichtigen swissskate.tv Programmangebotes in öffentlich zugänglichen Räumen wie z.B. Restaurants, Bars, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen, Schaufenstern etc. sind ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Swiss Sport TV unzulässig und verstossen gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Im Falle einer unerlaubten Verwendung des swissskate.tv Programmangebotes verstösst der Kunde nicht nur gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber der Swiss Sport TV, sondern er verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die Swiss Sport TV sowie Dritte zu rechnen.
10. Missbrauch
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Dienstleistungen der Swiss Sport TV, namentlich im Zusammenhang mit dem Empfang des swissskate.tv Programmangebotes, diese AGB sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere ist jede andere als die in diesen AGB umschriebene Verwendung der swissskate.tv Inhalte und der Plattform durch den Kunden oder durch Dritte ausdrücklich untersagt. Untersagt ist insbesondere die Vornahme von Eingriffen in die Software durch den Kunden selbst oder Dritte.
10.2 Die Swiss Sport TV ist berechtigt, bei rechts- oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung die Sehberechtigung zu entziehen und/oder weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens zu treffen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist, und/oder den Kauf- bzw. Abonnemtensvertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Abonnenten, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt die Swiss Sport TV den Kauf- bzw. Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Abonnementsgebühren bis zum Ablauf der Vertragsdauer (Ziffer 12.3, 12.4 und 12.5).
11. Datenschutz
Die Swiss Sport TV verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu verwenden. Mit der Annahme dieser AGB gibt der Kunde sein Einverständnis, dass die Swiss Sport TV seine personenbezogenen Daten, namentlich die bei der Bestellung angegebenen sowie die beim Kundendienst und bei der Nutzung von Dienstleistungen anfallenden Daten, sammeln und bearbeiten darf. Die Swiss Sport TV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen. Die Swiss Sport TV ist weiter berechtigt, die Kundendaten des Abonnenten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen, mit der Entwicklung von technischen Lösungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind. Weitere Bestimmungen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
12. Dauer und Kündigung des Abonnementsvertrages
12.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Online-Kaufabschluss durch den Kunden. Die Leistung wird durch Swiss Sport TV unmittelbar erbracht.
12.2 Die Vertragsdauer für Einzelkäufe läuft bis am den auf das Kaufdatum folgenden 31. Juni. Der Zugang bleibt zwar über diesen Termin hinaus bestehen, wird jedoch nicht mehr garantiert. Er erneuert sich nicht von selbst. Einzelkäufe berechtigen zum Zugriff auf den gekauften Inhalt während der Vertragslaufzeit – darüber hinaus solange verfügbar.
12.3 Die Mindestvertragsdauer für Monatsabonnemente beträgt 1 Monat. Das Monatsabonnement erneuert sich ohne erfolgte Kündigung automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Monatsabonnemente berechtigen zum Zugriff auf sämtliche kostenpflichtigen Inhalte während der Vertragslaufzeit.
12.4 Der Abonnementsvertrag kann ohne Kostenfolge und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf das Ende jeder Vertragsperiode gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über den Benutzeraccount auf der Website.
12.5 Kündigt der Abonnent vorzeitig, d.h. ungeachtet einer noch laufenden Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 12.3, 12.4), schuldet er, ausser in den gemäss diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fällen, die Abonnementsgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer bzw. der ordentlichen Kündigungsfrist («Restlaufgebühren»).
12.6 Mit Beendigung des Abonnementsvertrages werden alle ausstehenden Beträge, insbesondere auch die Restlaufgebühren, fällig.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Swiss Sport TV behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Änderungen der AGB werden den Abonnenten in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sind die Änderungen für den Abonnenten nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung den Abonnementsvertrag auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als akzeptiert.
13.2 Die Übertragung des Kauf- bzw. Abonnementsvertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Die Swiss Sport TV kann den Abonnementsvertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Abonnenten an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern die Swiss Sport TV diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist die Swiss Sport TV berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden, den Kauf- bzw. Abonnementsvertrag oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
13.3 Der Kauf- bzw. Abonnementsvertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Hochdorf. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
AGB swissskate.tv, gültig ab 1. Oktober 2024